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PAA ermöglicht die bedarfsgerechte, selbstorganisierte und selbstbestimmte Teilnahme am Berufsleben von Menschen mit Behinderung. Der Verein Initiative Soziale Integration wurde vom Bundessozialamt Steiermark für die Umsetzung des Projektes "Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz" beauftragt. |
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PAA kann von Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter in den Pflegestufen 5–7, in begründeten Ausnahmefällen in den Pflegestufen 3–4 in Anspruch genommen werden. |
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- ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis ist vorhanden - durch die PAA kann ein konkretes Dienstverhältnis erlangt werden - mit Hilfe der PAA kann ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert werden |
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Die PAA umfasst Unterstützungsleistungen in Bezug auf Begleitung und Mobilität. Je nach Bedarf sind folgende Kernaufgaben vorgesehen: Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsort Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit (z.B. Ablage von Unterlagen, Kopiertätigkeit...) Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (z.B. Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus oder ins Auto) Unterstützungsleistungen inhaltlicher oder fachlicher Art bei der Erbringung der Arbeitsleistung sind nicht durch die PAA zu leisten. Wenn Sie an Persönlicher Assistenz interessiert sind oder selbst Assistenz leisten wollen, dann wenden Sie sich an unten stehende Anprechperson. |
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Anita Steffan 0316/76 02 40 - 14 a.steffan@isi-graz.at
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