Wenn Eltern die passende Schule für ihr Kind mit Behinderung gefunden haben, kommt dann auch meist die Frage auf, wie und wo das Ansuchen nach einer zusätzlichen Betreuungsperson für den Unterricht gestellt werden muss.
Sofern das Kind eine öffentliche Pflichtschule besucht, bekommt es von der Volkshilfe eine Betreuungsperson zugeteilt. Den Antrag dafür macht die Direktion. Die Kosten hierfür übernimmt die zuständige Gemeinde oder das Magistrat.
Wenn Ihr Kind eine private Pflichtschule oder eine Bundesschule besucht, dann muss ein Antrag nach §7 Hilfe zur Erziehung und Schulbildung im Sozialamt beim Magistrat oder der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden.
In einem formlosen Antrag von den Eltern muss dann erklärt werden, warum das Kind eine Betreuungsperson braucht bzw. wieviel Stunden benötigt werden. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei diesem Schreiben. Nach diesem Erstantrag erstellt der Verein ISI nach Aufforderung des Magistrats oder der BH einen Betreuungsplan und eine Kostenaufstellung.
Danach kommt es zu einer Bescheidung. Im Falle eines positiven Bescheides und auf Wunsch der Eltern sucht der Verein ISI-Initiative Soziale Integration nach einer passenden Assistenzperson. Diese wird dann den Eltern und dem Kind vorgestellt. Wenn es für beide Seiten passt, stellt ISI die Assistenzperson für die benötigte Dauer an.
Sollte ihr Kind mit Behinderung eine weiterführende Bundesschule besuchen wollen, dann ist es für körperbehinderte Schüler ab der Pflegestufe 5 (in begründeten Ausnahmefällen ab Pflegestufe 3) möglich eine Assistenzperson für den Schulbesuch zu bekommen.
In diesem Falle ist ein Antrag an das BMUKK zu stellen. Der Verein ISI erledigt diesen Antrag und setzt sich mit der zuständigen Referentin Frau Dr. Gleiss in Verbindung. Nach Zuerkennung der Assistenzstunden stellt der Verein ISI in Absprache mit Eltern und dem Kind eine Betreuungsperson zur Verfügung.
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