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Einleitung
  Schulische Integration von Kindern mit Behinderung im Pflichtschulbereich stellt seit den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts ein verankertes Recht dar.
Trotzdem liegt unser größtes Anliegen momentan darin, Kindern mit einer Behinderung im Pflichtschulalter die gleichen Rahmenbedingungen bieten zu können wie Kindern ohne Behinderung unabhängig von einer Gewählten Schulform.
Es muss das Recht auf freie Schulwahl, wie es auch im Artikel 24 der UN Konvention heißt, auch in der Praxis einforderbar sein!
Dazu bedarf es begleitend einer sensiblen Aufklärung, Beratung und Unterstützung aller Betroffenen - einer Sensiblisierung aller Mitglieder der Schulgemeinschaft in Richtung einer gemeinsamen Gestaltung der Schule als Lebens- und Lernraum für alle Menschen!
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Ziel
  Ziel ist es, für jedes Kind mit Behinderung die passende Schule zu finden bzw. Kinder und deren Eltern bei der Schulwahl behilflich zu sein und die passenden Rahmenbedingungen zu schaffen, die je nach Bedürfnis räumlicher oder personeller Natur sind.
Wir begleiten Kinder und deren Eltern auf ihrem „Schulweg“!
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Zielgruppe
  Alle Kinder und Jugendliche, die auf Grund ihrer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen, um die Schule ihrer Wahl für sie als bestmögliche zu empfinden.
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Leistungsangebot für Kinder und Eltern
  -Unterstützung bei der Schulwahl
-Unterstützung bei Ansuchen und Berufungen
-Einrichtung einer eigenen Homepageseite für Eltern/Behördenwege
-Suche und Anstellung von SchulassistentInnen
-Sensibilisierungsworkshops an Schulen
-Kriseninterventionen
-Elterngespräche
-LehrerInnen-/DirektorInnengespräche
-Workshops
-Feedbackrunden für Eltern und AssistentInnen
-Elternseminare
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Schwerpunkte
  -Arbeitskreis „qualitätsvolle Integration“

Der Arbeitskreis befasst sich mit schulrechtlichen Fragen. Ziel ist es, eine einheitliche Handhabung für Kinder mit Behinderung bezüglich Beschulung zu erreichen!

-Schulassistenz an höheren Bundesschulen
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Anlaufstelle für schulrechtliche Fragen
  Diese Stelle wurde speziell für Eltern und deren Kinder mit Behinderung eingerichtet. Hier erhalten Eltern Auskunft und Unterstützung in allen schulischen Fragen!
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Prozedere beim Auswählen einer Schule
 
Wenn Eltern die passende Schule für ihr Kind mit Behinderung gefunden haben, kommt dann auch meist die Frage auf, wie und wo das Ansuchen nach einer zusätzlichen Betreuungsperson für den Unterricht gestellt werden muss.

Sofern das Kind eine öffentliche Pflichtschule besucht, bekommt es von der Volkshilfe eine Betreuungsperson zugeteilt. Den Antrag dafür macht die Direktion. Die Kosten hierfür übernimmt die zuständige Gemeinde oder das Magistrat.

Wenn Ihr Kind eine private Pflichtschule oder eine Bundesschule besucht, dann muss ein Antrag nach §7 Hilfe zur Erziehung und Schulbildung im Sozialamt beim Magistrat oder der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden.

In einem formlosen Antrag von den Eltern muss dann erklärt werden, warum das Kind eine Betreuungsperson braucht bzw. wieviel Stunden benötigt werden. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei diesem Schreiben.
Nach diesem Erstantrag erstellt der Verein ISI nach Aufforderung des Magistrats oder der BH einen Betreuungsplan und eine Kostenaufstellung.

Danach kommt es zu einer Bescheidung. Im Falle eines positiven Bescheides und auf Wunsch der Eltern sucht der Verein ISI-Initiative Soziale Integration nach einer passenden Assistenzperson. Diese wird dann den Eltern und dem Kind vorgestellt. Wenn es für beide Seiten passt, stellt ISI die Assistenzperson für die benötigte Dauer an.

Sollte ihr Kind mit Behinderung eine weiterführende Bundesschule besuchen wollen, dann ist es für körperbehinderte Schüler ab der Pflegestufe 5 (in begründeten Ausnahmefällen ab Pflegestufe 3) möglich eine Assistenzperson für den Schulbesuch zu bekommen.

In diesem Falle ist ein Antrag an das BMUKK zu stellen. Der Verein ISI erledigt diesen Antrag und setzt sich mit der zuständigen Referentin Frau Dr. Gleiss in Verbindung. Nach Zuerkennung der Assistenzstunden stellt der Verein ISI in Absprache mit Eltern und dem Kind eine Betreuungsperson zur Verfügung.

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Kontaktperson:
  Dipl.Päd.HOL Helma Katzarofski
0664 / 266 33 21
Email: h.katzarofski@isi-graz.at
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  Vereinsadresse:
Keplerstraße 95 / 3 OG
A-8020 Graz, Austria
Tel: 0316 / 76 02 40
Fax: 0316 / 76 02 40-40
Email: office@isi-graz.at
Keplerstraße 95 / 3 OG
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  Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. von 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
 

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  designelement 2010-09-08 18:09:08 Newdezign, Information Media, Günter Hyden,Graz-Austria Schrift: normal | groß | sehr groß